Raus in die Natur. Rein ins Erlebnis

Wanderordnung

Auszug aus der Wanderordnung

Die im Wanderplan angegebenen Wanderungen versuchen wir bei jeder Witterung durchzuführen, jedoch bleiben Änderungen vorbehalten.

Bei vorhersehbaren kritischen Straßenverhältnissen fällt die Fahrt mit PKW aus. Es findet dafür dann eventuell, ersatzweise eine örtliche Fußwanderung statt.

Den genauen Wanderweg, sowie Pausen und Einkehrstätten, bestimmen die Wanderführerin bzw. der Wanderführer.

Je nach Wetterlage wird Rast im Freien bevorzugt.

Zweckmäßige Kleidung und gutes Schuhwerk sind bei allen Wanderungen erforderlich, da zum Teil auch Wege begangen werden, die im üblichen Sinne nicht als begehbar zu bezeichnen sind.

Gäste sind uns zu allen Wanderungen und Veranstaltungen immer herzlich willkommen.

Lernen Sie so unser Vereinsleben unverbindlich kennen und schätzen.

Nach einer akzeptabelen Zeit würden wir uns freuen, Sie als neues Mitglied in unserem Verein begrüßen zu können.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Teilnahme an allen Veranstaltungen des SGV auf eigene Gefahr und eigenes Risiko erfolgt.

Ein Rechtsanspruch bei etwaigen Schäden besteht nicht.

Für Mitglieder desa SGV besteht eine nachrangig wirkende kombinierte Haftpflicht- und Unfallversicherung. 

Bei Anfahrten mit dem PKW ist die Wanderführerin bzw. der Wanderführer verpflichtet, einen schriftlichen Anfahrplan zu verteilen.

Da es in der Vergangenheit gelegentlich zu größeren Verschmutzungen des Fahrzeuginneren gekommen ist, bitten wir die Mitfahrer ein Paar Ersatzschuhe mitzubringen.

Mit der Teilnahme an unseren Veranstaltungen erklären Sie ihr Einverständnis zur Veröffentlichung von Fotos, die bei den Veranstaltungen aufgenommen werden.